Fahrerlaubnisklassen


Klasse B:

 

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führern von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse. Darüber ist man berechtigt Fahrzeuge der Klasse AM und L zu führen. Die Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit Aushändigung des Führerscheins. 

- Mindestalter 18 Jahre

- Anhänger bis 750kg dürfen mitgeführt werden. Ist der Anhänger schwerer als 750kg so darf der gesamte Zug nicht schwerer sein als 3500kg. 

- gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min. 
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min. 
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min.

- Übungsstunden je nach Bedarf ganz nach dem Motto "so wenig wie möglich, so viel wie nötig!".

- Theorieunterrichte:

  • 12x Grundstoff zu je 90 min. (bei Erweiterung lediglich 6x Grundstoff)
  • 2x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 min.

BF 17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre):

 

Die Führerscheinklasse BF17 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500kg z.G bereits ab 17 Jahre,  im Beisein einer geeigneten Begleitperson. Darüber hinaus gelten dieselben Regelungen wie für die Klasse B. Die Fahrzeuge der Klasse AM und L dürfen auch ohne Begleitperson geführt werden. Die Probezeit beträgt 2 Jahre und gilt bereits während der Begleitphase. 

Geeignete Begleitpersonen:

- Mindestens 30 Jahre alt

- Führerschein der Klasse B (oder Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren.

- maximal 1 Punkt in Flensburg

- maximal 0,5 Promille als Begleitperson


Klasse B 197: 

 

Die Führerscheinklasse B197 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500kg z.G. sowohl mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe. 

Die Fahrausbildung findet größtenteils auf einem Automatikfahrzeug statt. Mindestens 10 Fahrstunden (a' 45 Minuten) werden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert. Diese Stunden werden in die Ausbildung integriert und sind somit keine zusätzlichen Stunden. Nach einem internen, 15-minütigen Test bei dem Fahrlehrer, wird dem Fahrschüler von der Fahrschule bescheinigt, dass er auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kann. Die praktische Fahrprüfung, welche vom TÜV abgenommen wird, findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Durch die praktische Prüfung und dem fahrschulinternen Test, dürfen weltweit sowohl Schaltwagen als auch Automatikfahrzeuge geführt werden. 

 

 


Klasse BE:

Die Klasse BE berechtigt zum Führen von Zugfahrzeugen der Klasse B mit Anhängern von maximal 3500kg. 

- gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 3 Überlandfahrten zu je 45 min. 
  • 1 Autobahnfahrt zu je 45 min. 
  • 1 Nachtfahrt zu 45 min. 

- Übungsstunde je nach Bedarf ganz nach dem Motto " so wenig wie möglich, so viel wie nötig!"

- Keine Theorieunterrichte und keine Theorieprüfung. Es wird lediglich eine praktische Prüfung abgelegt.  


Klasse B96: 

Die Klasse B96 ist keine eigene Führerscheinklasse. Es handelt sich dabei lediglich um die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 und damit um eine Ausdehnung der Klasse B. Hierbei dürfen Fahrzeuge der Klasse B Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse ziehen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) darf jedoch maximal 4250 kg betragen. Es ist keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine reine "Fahrerschulung". 

- Praxis 4,5 Stunden

- Theorie: 2,5 Stunden spezifischer Stoff. 

- es muss kein Antrag beim Landratsamt gestellt werden. 


Klasse B196:

Die Klasse B196 ist keine eigene Führerscheinklasse. Es handelt sich dabei lediglich um die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 und damit um eine Ausdehnung der Klasse B. Hierbei dürfen mit der Klasse B Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11kw Leistung geführt werden. Das Verhältnis von Leistung zu Fahrzeuggewicht beträgt max. 0,1 kw pro kg Fahrzeuggewicht.

- Mindestalter 25 Jahre

- mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B

- weder theoretische noch praktische Prüfung

- es muss kein Antrag beim Landratsamt gestellt werden.

- Theorieunterrichte: 4x 90 Minuten Motorradspezifischer Unterricht. 

- Praxis: mindestens 5x 90 Minuten Fahrerschulung bestehend aus den Bereichen "Fahrzeugbeherrschung" (Grundfahraufgaben) und aus den Sonderfahrten (Überlandfahrten und Autobahnfahrten). 


MOFA:

Die Mofaprüfbescheinigung berechtigt dazu bereits mit 15 Jahren ein motorisiertes Fahrzeug bis 25 km/h zu führen. 

Die Prüfbescheinigung wird nach theoretischer Ausbildung und praktischer Ausbildung sowie einer Theorieprüfung vom TÜV ausgehändigt. 

- Praxis: 90 Minuten Übungsstunde

- Theorie: 

  • bei speziellem Mofakurs 6 x 90 min Mofastoff. 
  • findet kein Mofakurs statt, 12x 90 min Grundstoff. 
  • 2x 90 min klassenspezifischer Zusatzstoff. 

Klasse AM:

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Moped, Mokick), sowie dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. 

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50ccm und bbH von maximal 45km/h bei einer Leistung von max. 4kW.

- dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren oer einem Hubraum von 500ccm bei Selbstzündungsmotoren mit einer bbH von max. 45km/h und einer Leistung von 4 kw bei einer Leermasse von max. 270kg und nicht mehr als zwei Sitzplätzen. 

- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50ccm bei Fremdzündungsmotoren oder einem Hubraum von 500ccm bei Selbstzündungsmotoren mit einer bbH von max. 45km/h und einer Leistung von max. 6kW bei einer Leermasse von max. 425kg und nicht mehr als zwei Sitzplätzen. 

- Mindestalter 15 Jahre (bis zum 16. Lebensjahr nur in Deutschland gültig)

- keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl in Praxis (keine Sonderfahrten)

- Theorie: 

  • 12x Grundstoff zu je 90 min. (Bei Erweiterung 6x Grundstoff)
  • 4x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 min. 

- Theorieprüfung und praktische Prüfung vorgeschrieben. 


Klasse A1: 

Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15PS) und einem Hubraum von max. 125 ccm sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von max. 15kW. 

Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf 0,1kW pro kg nicht überschreiten. . 

- Mindestalter 16 Jahre

- Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit Aushändigung des Führerscheins.

- Klasse AM wird automatisch miterteilt. 

- gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min. 
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Autobahnfahrten zu je 45 min. 

- Theorieunterrichte: 

  • 12x Grundstoff zu je 90 min. (Bei Erweiterung nur 6x Grundstoff)
  • 4x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 min. 

- Theorieprüfung und praktische Prüfung vorgeschrieben. 

 


Klasse A2: 

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35kW. Das Verhältnis von Leistung und Leermasse darf max. 0,2kW pro kg betragen. Die Leistung darf nicht bon einem Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 70kW abgeleitet werden ("drosseln").

- Mindestalter beträgt 18 Jahre. 

- Aufstieg von A1 ist möglich. Hierbei wird lediglich frühestens nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 eine sogenannte Aufstiegsprüfung abgelegt (praktische Prüfung). 

- handelt es sich um einen Ersterwerb beträgt die Probezeit 2 Jahre. Diese beginnt mit Aushändigung des Führerscheins. 

- die Klassen AM, A1 werden automatisch miterteilt.

- gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min. 
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min. 
  • 3 Nachtfahren zu je 45 min.

- Übungsstunden je nach Bedarf ganz nach dem Motto "so wenig wie möglich, so viel wie nötig"

- Theorieunterrichte:

  • 12x Grundstoff zu je 90 min. (Bei Erweiterung lediglich 6x Grundstoff)
  • 4x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 min.

- Theorieprüfung und praktische Prüfung ist vorgeschrieben. 

 


Klasse A:

Die Klasse A berechtigt zum Führen aller Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. 

- Mindestalter 24 Jahre

- handelt es sich um einen Ersterwerb beträgt die Probezeit 2 Jahre. Diese beginnt mit Aushändigung des Führerscheins.

- Aufstieg von A2 frühestens nach 2 Jahren lediglich mit praktischer Prüfung 

- Klassen AM, A1, A2 werden automatisch miterteilt. 

- gesetzliche vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min. 
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min. 

- Übungsstunden je nach Bedarf ganz nach dem Motto "so wenig wie möglich, so viel wie nötig!"

- Theorieunterrichte: 

  • 12x Grundstoff zu je 90 min. (Bei Erweiterung lediglich 6x Grundstoff)
  • 4x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 min. 

- Theorieprüfung und praktische Prüfung vorgeschrieben. 


Klasse L:

Die Klasse L berechtigt zum Führen von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h (mit Anhängern nur 25km/h). 

- Mindestalter 16 Jahre

- traktorspezifische Theorieprüfung

- 12 Grundunterrichte sowie 2 traktorspezifische Zusatzunterrichte

- keine praktische Ausbildung und keine praktische Prüfung